Weiterbildung macht Sinn!
Ständige Weiterbildung wird in allen Berufen vorausgesetzt. Auch für besonders sensible Güter, wie Gefahrgut, besteht eine gesetzliche Verpflichtung, sich ständig zu schulen. Mit Zunahme von Fahr-Erfahrungen und persönlicher Reife sinkt das Risiko einen Unfall zu haben. Jedoch kann die Verkehrssicherheit durch angewöhnte Verhaltensmuster, Konzentrationsfehler auf gewohnten Strecken oder falsche Reaktionen aufgrund eines trügerischen Sicherheitsgefühls wieder beeinträchtigt werden.
Alle Kraftfahrer, die gewerbsmäßig fahren, müssen die Weiterbildung absolvieren, auch im Werkverkehr oder Fahrer die nur gelegentlich fahren, ebenso die Unternehmer selber. Alle Kraftfahrer, die bereits einen Führerschein der Klassen C1/C1E/C/CE und D1/D1E/D/DE besitzen, müssen alle 5 Jahre 35 Stunden a’ 60 Minuten Weiterbildung nachweisen.
- Kleinste Schulungseinheit sind 7 Stunden.
- Die Themen sind im Gesetz vorgegeben.
- Spezielle Firmenthemen werden nicht anerkannt.
Bei der Führerscheinverlängerung muss der Fahrer zukünftig zusätzlich zu den bisherigen Unterlagen einen Nachweis vorlegen, dass er die Weiterbildung von 35 Stunden mit den erforderlichen Kenntnisbereichen absolviert hat.
Risikofaktoren können durch regelmäßige Schulung des Fahrpersonals reduziert werden. Wirtschaftliches Fahren und richtige Ladungssicherung führen zur Senkung der betrieblichen Kosten. Auch hier können regelmäßige Unterweisungen und Schulungen zum Erfolg führen. Durch die Teilnahme, nach den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV), der Mitarbeiter/-innen an einer Weiterbildung, kommt der/die Unternehmer/-in z. B. seiner/ihrer Unterweisungspflicht nach.
Regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen im Transportgewerbe erhöht zudem die Motivation und führt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Straße.
Wir bieten darüber hinaus auch über z. B. über die Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen an. Wir sind Träger der Arbeitsförderung nach AZAV und § 177 SGB III.